Eine Befragung des Patienten (Anamnese) erfolgt ebenso wie eine körperliche Untersuchung. Am Gelenk selbst wird z. B. überprüft, in welchem Ausmaß es sich noch bewegen lässt. Bildgebende Verfahren, z. B. Röntgen oder auch Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Kernspintomographie (Magnetresonanztomographie, MRT) sind erforderlich. Oft erfolgen noch weitere, spezifische Untersuchungen.
Arzneimittel wie Marcumar® oder Aspirin®, welche die Blutgerinnung hemmen, müssen normalerweise abgesetzt werden. Es muss aber eine Absprache mit dem Arzt erfolgen.
Der Eingriff am Schultergelenk, Ellenbogengelenk, Handgelenk oder Fingergelenk kann in Vollnarkose oder in Regionalanästhesie (Schmerzausschaltung größerer Anteile des Körpers) erfolgen. Zunächst schneidet der Operateur die Haut ein und verschafft sich einen Zugang zum Gelenk. Die geschädigten Gelenkflächen werden entfernt. Die Knochen werden ausgefräst, um die Prothese passgenau einzusetzen. Die Prothesen-Bestandteile werden dann mit oder ohne den so genannten Knochenzement (spezieller Kunststoff zur Befestigung) eingefügt. Wurde das Kunstgelenk erfolgreich eingesetzt, so wird oft eine Drainage eingelegt und das eröffnete Gewebe vernäht. Der Patient bekommt einen Verband.
Nach der Operation müssen Kontrolluntersuchungen und Verbandswechsel durchgeführt werden. Meist ist eine vorsichtige Bewegung des operierten Gelenks schon nach sehr kurzer Zeit möglich. Daher können bald schon gezielte Krankengymnastik und geeignetes Bewegungstraining erfolgen. Der Patient sollte das Gelenk aber auch schonen und auf bestimmte Sportarten, heftige Bewegungen und starke Gewichtsbelastungen verzichten.