Es können eine Vielzahl von Behandlungsmethoden bei Krankheiten oder Verletzungen der Füße durchgeführt werden. Der Fußchirurg führt schwerpunktmäßig Operationen an den Füßen durch. In einem Teil der Fälle kann aber auf eine Operation verzichtet werden.
Häufig durchgeführte nichtoperative Maßnahmen bei Fußbeschwerden sind die Ruhigstellung (Verband, teilweise Gips), Bewegungsübungen, Kühlung sowie die Fußpflege. Bei Deformierungen des Fußes (z. B. Hallux valgus, Hammerzeh) können ziehende oder Druck ausübende Strukturen (z. B. bestimmte Verbände, Keile, Polster) eine Besserung bringen. Die Gabe von bestimmten Medikamenten kann angezeigt sein.
Operationen am Fuß können, je nach Umfang, in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt werden. Neben einer offenen Operation ist manchmal auch eine Operation über kleine Zugänge möglich, bei der der Operateur mit Hilfe eines feinen optischen Gerätes einen Einblick erhält (Endoskopie). In diese Gruppe gehört auch die Operation mittels Gelenkspiegelung (arthroskopische Operation), die bisweilen vorgenommen werden kann.
Innerhalb des jeweiligen Eingriffes können ganz unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Bei Fehlstellungen können unter anderem Teile der Knochen oder Sehnen entfernt werden, um die Anteile wieder in die richtige Lage zu bringen. An anderer Stelle kann es wiederum notwendig werden, Gewebe aus anderen Körperstellen einzupflanzen. Bei einer Schädigung oder Veränderung von Gewebe wird dieses oft entfernt, z. B. bei Arthrose oder bei Tumoren.
Ist ein Gelenk sehr schwer in Mitleidenschaft gezogen, so kann gegebenenfalls eine Gelenkprothese eingesetzt werden. Manchmal eignet sich auch eine Gelenkversteifung (Arthrodese). Knochenbrüche werden eingerichtet und dann meist mit Fremdstrukturen wie Schrauben, Platten, Drähten oder Nägeln stabilisiert. Bänderrisse und Sehnenverletzungen können durch eine Naht behandelt werden. Bei speziellen Krankheitsbildern können weitere Aktionen erforderlich sein.