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Angeborene Fehlbildungen


Was ist die Behandlung von angeborenen Fehlbildungen?

Fehlbildungen sind Abweichungen vom normalen Aufbau des Körpers, die bereits vor der Geburt entstehen. Einige Fehlbildungen, die in der Orthopädie eine Rolle spielen, sind die Hüftdysplasie (ein nicht richtig ausgereiftes Hüftgelenk), der Klumpfuß, überzählige oder fehlende Finger sowie weitere Missbildungen der Arme oder Beine. Eine Fehlbildung zieht in vielen Fällen eine eingeschränkte Funktion der Gliedmaße nach sich, teilweise besteht auch ein ästhetisch störender Befund. In verschiedenem Ausmaß kann bei Fehlbildungen eine konservative (nichtoperative) Behandlung, nicht selten aber auch eine Operation notwendig sein.


Wann wird eine Behandlung von angeborenen Fehlbildungen durchgeführt?

Eine Behandlung, gegebenenfalls auch durch eine Operation, kann bei unterschiedlichen Fehlbildungen innerhalb der Orthopädie angezeigt sein. Fehlbildungen können diverse Formen annehmen. In den meisten Fällen ist eine definitive Ursache einer bestimmten Fehlbildung nicht auszumachen. Die Deformitäten können durch Erbgutveränderungen oder durch Störungen im kindlichen Mutterleib entstehen. Zu den wesentlichen Fehlbildungen im orthopädischen Bereich gehören Hüftveränderungen, Klumpfüße und Dysmelien (überzählige oder fehlende Finger oder weitere Gliedmaßenanteile).

Eine Hüftdysplasie ist gekennzeichnet durch eine unterentwickelte Knochenbildung an der Hüftpfanne. Der Hüftkopf kann leicht aus dem Gelenk springen („auskugeln", Hüftluxation). Beginnt das Kind zu laufen, so können Gehprobleme mit Schmerzen auftreten. Das Risiko für eine Arthrose (Gelenkverschleiß) in der Hüfte ist wesentlich erhöht. Daher ist eine Behandlung angezeigt, die normalerweise mit nichtoperativen Maßnahmen beginnt. Erst wenn diese keinen ausreichenden Behandlungserfolg bringen, ist eine Operation erforderlich.

Ein Klumpfuß ist eine Fehlbildung, bei der der Fuß des Kindes abnorm nach innen verdreht ist. Der äußere Rand des Fußes zeigt nach unten oder sogar nach innen. Wenn eine Korrektur der Fehlstellung mit einfachen Maßnahmen nicht möglich ist, wird eine Operation durchgeführt.

Unter- oder Überentwicklungen der Arme und Beine werden allgemein als Dysmelie bezeichnet. Bei diesen Störungen werden bestimmte Ausprägungen voneinander unterschieden.

Unter anderem können sich folgende Veränderungen zeigen:

  • Fehlen der ganzen Gliedmaße (Amelie)
  • Hände oder Füße befinden sich direkt an Schulter oder Hüfte (Phokomelie)
  • Nur ein Stumpf der Gliedmaße ist vorhanden (Peromelie)
  • Fehlstellungen durch verkürzte oder fehlende Knochen (Ektromelie)
  • Vergrößerung von Anteilen, z. B. eines Zehs (Überschussfehlbildung)
  • Spalthand beziehungsweise Spaltfuß
  • Fehlen von Fingern oder Zehen sowie teilweise auch weiteren Anteilen der Hände und Füße
  • Zusammengewachsene Finger oder Zehen (Syndaktylie)
  • Überschüssige Finger oder Zehen (Polydaktylie)

In vielen Fällen kann bei solchen Syndromen auf eine Operation verzichtet werden. Treten aber Beschwerden wie schmerzhafte Druckstellen, ungünstige Belastungen mit eventuellen Verschleißerscheinungen oder Stand- und Gangprobleme auf, so kann eine Operation erforderlich werden. Auch wenn sich keine medizinischen Probleme durch die Fehlentwicklung ergeben, so kann eine Operation (z. B. bei überschüssigen Fingern) aus ästhetischen Gründen vorgenommen werden.


Angeborene Fehlbildungen - Möglichkeiten der Behandlung »

Letzte Aktualisierung am 13.08.2009.

Operative Eingriffe

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Orthopäde für Angeborene Fehlbildungen bei Kindern
Blickpunkt: Behandlungen
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