Wird der Eingriff nur aus ästhetischen Gründen durchgeführt, so können die Kosten nicht von den Krankenversicherungen getragen werden. Der Patient sollte sich dementsprechend informieren.
Medikamente, die die Blutgerinnung hemmen, z. B. Marcumar® oder Aspirin®, müssen normalerweise abgesetzt werden. Dies erfordert die Rücksprache mit dem Arzt.
Zur operativen Knochenverlängerung ist normalerweise eine Vollnarkose oder manchmal eine Regionalanästhesie (Betäubung eines größeren Körperbereiches) notwendig. Nach Eröffnung der Haut wird der Knochen quer, schräg oder in einem gezackten Schnitt durchtrennt. Dies geschieht mit einer speziellen Säge. Das weitere Vorgehen ist bei den beiden Methoden unterschiedlich.
In der ursprünglichen Variante wird ein Fixateur externe angebracht. Das ist eine äußere Spannstruktur, die befestigt wird, indem Stifte oder Drähte durch den Knochen gebohrt werden. Der Fixateur externe ragt mit seinem äußeren Anteil durch kleine Öffnungen aus der Haut heraus. Mit der Vorrichtung lässt sich der Knochen langsam auseinander ziehen.
Die moderne Technik besteht in der Einsetzung eines speziellen Marknagels (Teleskopnagel). Der Nagel wird über eine Öffnung (z. B. einen kleinen Einschnitt am Knie, der möglichst in einer Hautfalte angelegt wird) in den Markraum des Röhrenknochens geschoben. Der Teleskopnagel kann sich selbst verlängern, was über ein elektronisches Steuergerät erfolgt.
Am Ende des Eingriffs wird ein Drainageschlauch eingelegt. Die Haut wird zugenäht und mit einem Verband versorgt.