Die Operation wird bei einer schweren Ausprägung eines Bandscheibenvorfalls vorgenommen. Ein Bandscheibenvorfall ist eine Vorwölbung einer Bandscheibe aus dem Zwischenbereich zwischen zwei Wirbelkörpern heraus. Die Bandscheiben bestehen in der Mitte aus gallertartigem Knorpelgewebe und außen aus ringartig angelegten Bindegewebsfasern. Die Bandscheiben dienen als mechanische Pufferstrukturen in der Wirbelsäule. Sie dämmen Belastungen ein und verleihen dem Rücken Flexibilität.
Die Bandscheiben befinden sich jeweils zwischen den dicken Hauptanteilen der Wirbelknochen, den Wirbelkörpern. Vom Wirbelzwischenraum aus kann Bandscheibengewebe nach vorne oder hinten austreten. Der Mediziner spricht dann von einem Bandscheibenprolaps (Bandscheibenvorfall). Der Vorfall kann eine Bandscheibe in der Lendenwirbelsäule, nicht selten auch der Halswirbelsäule betreffen. Bandscheibenvorfälle in der Brustwirbelsäule sind eher die Ausnahme.
Bandscheibenvorfälle entstehen überwiegend durch chronische Belastungen auf die Wirbelsäule. Schädigende Einflüsse auf die Bandscheiben können z. B. oftmaliges Heben schwerer Lasten, ständiges Sitzen, mangelnde Bewegung, Übergewicht sowie auch Schwangerschaft sein. Es können auch akute Einwirkungen zu einem Bandscheibenvorfall führen, z. B. das Aufkommen nach einem Sprung oder eine starke Drehung.
Bei einem Bandscheibenvorfall kann das Gewebe auf einen Nerv drücken oder das Rückenmark einengen. In diesen Fällen kommt es zu Symptomen wie Schmerzen im Rücken (Lumbago, so genannter Hexenschuss), die oft auch im Bein verspürt werden können. Ein solcher Bandscheibenvorfall kann auch Lähmungserscheinungen (häufig im Bein) oder ein Taubheitsgefühl bewirken. In wenigen Fällen ist es auch möglich, dass die Funktion der Harnblase oder des Mastdarms gestört ist.
Eine Operation bei einem Bandscheibenvorfall ist angezeigt, wenn er zu sehr heftigen Schmerzen führt, wenn Ausfälle z. B. der Blase oder des Mastdarms bestehen oder wenn die Schmerzsymptome über Wochen anhalten.