Ist ein Band lediglich gedehnt, ist meist eine nichtoperative Behandlung ausreichend. Ebenfalls müssen Bänderrisse oder Knochenausrisse ohne Verschiebung der Einzelteile oft nicht operiert werden. Ob eine Operation angezeigt ist, entscheidet sich auch anhand weiterer Gegebenheiten.
Das von der Bänderverletzung betroffene Gelenk wird ruhig gestellt, z. B. in einem geeigneten Verband, gegebenenfalls mit einer Schienung oder im Gips. Eine Kühlung unterstützt den Heilungsvorgang. Bald kann mit einer vorsichtigen Bewegungstherapie begonnen werden.
Bänderverletzungen werden in Vollnarkose oder Regionalanästhesie (ausgedehnte Schmerzbetäubung) durchgeführt, selten auch in örtlicher Betäubung. Je nachdem, welches Band beschädigt ist, kann die Operation mit einer offenen Schnittführung oder in einer Gelenkspiegelung (Arthroskopie) erfolgen. Insbesondere die Kreuzbänder im Knie, aber auch manche anderen Bänder können durch arthroskopische Chirurgie operiert werden.
Ein durchtrenntes Band wird zusammengenäht, bisweilen kann auch ein Gewebeklebstoff verwendet werden. Häufig werden Anteile des Bandes auch durch Bänder oder Sehnen aus dem eigenen Körper unterstützt oder ersetzt. Bei einem beteiligten Knochenbruch (z. B. des Schienbeins im Sprunggelenk) kommen Materialien wie Schrauben, Platten oder Drähte zum Einsatz, um die Bruchanteile aneinander zu befestigen. Bisweilen kommen weitere Verfahren in der Operation zum Einsatz.