Beim angeborenen Plattfuß ist das Längsgewölbe des Fußes schon bei der Geburt nach unten durchgebogen. Die Fußsohle ist konvex und der Fußrücken konkav geformt. Der Vorfuß ist dabei nach außen gebogen (abduziert) und nach hinten gestreckt. Der Rückfuß ist hingegen nach innen gedreht, die Ferse steht hoch. Charakteristisch für den angeborenen Plattfuß ist ein sehr steil stehendes Fersenbein.
In vielen Fällen bereitet ein Plattfuß bei den Betroffenen zunächst keine Beschwerden. Bei zunehmender Absenkung des Fußgewölbes können jedoch vor allem an den Stellen, an denen die Fußknochen Kontakt mit dem Boden haben, Schmerzen entstehen. Diese betreffen dann vor allem das Ligamentum calvaneonaviculare plantare, ein Bandapparat das die Verbindung der Ferse mit den Mittelfußknochen stabilisiert. Es kommt jedoch auch nicht selten vor, dass die Schmerzen in den Unterschenkel oder gar in den Oberschenkel ausstrahlen. In der Regel ist die Gehfähigkeit bei einem Plattfuß zunächst nicht eingeschränkt. Werden bei einem Plattfuß bestimmte Fußteile vermehrt belastet, dies außerdem zu Druckgeschwüren an den betroffenen Stellen führen. Diese beeinträchtigen oder verhindern dann Gehfähigkeit zunehmend.
Ein Plattfuß ist in der Regel leicht in der Untersuchung der Füße festzustellen. Dazu wird durch den behandelnden Arzt zunächst das innere Fußgewölbe begutachtet, das abgeflacht beziehungsweise komplett aufgehoben ist. In der Röntgenaufnahme des Fußes sieht der Radiologe im Falle eines Plattfußes eine Tiefstellung des Sprungbeins (Talus verticalis). Zudem existieren verschiedene Funktionstests, mit deren Hilfe eine normal veränderte Fußstellung von einer krankhaften abgegrenzt werden kann:
Zudem müssen vor allem in den ersten Lebensjahren in Zweifelsfällen Verlaufkontrollen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.