Bei der Diagnose eines Spitzfußes fällt in der Untersuchung zunächst der für den Spitzfuß typische Steppergang auf. Dieser wird durch das fehlende Abrollen des Fußes beim Gehen ausgelöst. Die Diagnose des Spitzfußes kann meist schon aufgrund des klinischen Bilds gestellt werden. Allerdings müssen die Auslöser dieser Fehlstellung in der Regel durch weitere Untersuchungen abgeklärt werden.
Häufig gibt die Krankheitsgeschichte (Anamnese) Hinweise auf zugrunde liegende Erkrankungen oder Ereignisse. Mithilfe spezieller neurologischer Untersuchungstechniken können geschädigte Muskelgruppen lokalisiert werden. Zu diesen Untersuchungsmethoden zählen die Elektromyographie, bei der die von einem Muskel abgeleitete elektrische Spannung gemessen wird, oder auch Probeentnahmen von Muskelgewebe selbst (Muskelbiopsien), wodurch beschädigtes oder erkranktes Muskelgewebe erkannt werden kann. Durch eine Röntgenaufnahme des Fußes wird außerdem abgeklärt, in welchem Ausmaß das knöcherne Fußskelett von der Fehlstellung betroffen ist. Darüber hinaus wird mithilfe von Röntgenbildern des Knies, der Hüfte und der Wirbelsäule die Auswirkung der Spitzfußstellung auf das übrige Skelett untersucht.
Bei Erwachsenen kann als weitere Möglichkeit eine so genannte Arthrodese durchgeführt werden. Dabei wird das obere Sprunggelenk im Rahmen einer Operation versteift, während die Beweglichkeit des unteren erhalten bleibt. Eine Arthrodese ist notwendig, wenn bereits schwere Abnutzungserscheinungen am betroffenen Gelenkknorpel des Sprunggelenks (Arthrose) aufgetreten sind. Als Alternative zur Arthrodese kann auch eine Arthrorise des Sprunggelenks durchgeführt werden. Dabei wird ein Knochenspan eingesetzt, um die Gelenkbeweglichkeit zu hemmen und den Fuß in Normalstellung zu halten. Sämtliche operativ versorgten Spitzfüße sollten im Anschluss durch eine konservative Therapie in Form von Dehnübungen weiterversorgt werden.
Lassen sich sowohl durch die konservative als auch die operative Behandlung keine oder nur unbefriedigende Ergebnisse erzielen, muss der Spitzfuß durch die Anpassung von orthopädischen Schuhen mit einem keilartigen Unterbau der Ferse und einem Ausgleich auf der gegenüberliegenden Seite ausgeglichen werden. Einem erworbenen Spitzfuß (Pes equinus) kann auch aktiv vorgebeugt werden. Wenn beispielsweise absehbar ist, dass das Sprunggelenk länger ruhig gestellt werden muss, sollten von vornherein Maßnahmen getroffen werden, um eine Spitzfußstellung zu vermeiden.
Bei längerer Bettlägerigkeit beispielsweise, kann ein so genanntes Fußbrett am Bett angebracht werden, auf dem man den Fuß abstützen kann. Zudem sollten die Muskeln und Sehnen an der Unterschenkelrückseite durch Krankengymnastische Übungen regelmäßig gedehnt werden. Sind diese Übungen nicht aktiv möglich, müssen sie passiv erfolgen.
Wird der Fuß mithilfe eines Gipsverbands ruhig gestellt, beispielsweise bei einem Bruch, muss beim Anlegen der Gipsschiene unbedingt die normale Fußstellung (Neutral-Null-Stellung) eingehalten werden. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die therapeutische Versorgung einer gerissenen Achillessehne (Achillessehnenruptur), bei welcher der Unterschenkel durch einen Gipsverband in Spitzfußstellung ruhig gestellt werden muss. In diesem Fall erfolgen die krankengymnastischen Übungen, um die verkürzte Unterschenkelmuskulatur zu dehnen, unmittelbar nach der Entfernung des Gipses.