Mögliche Symptome lassen sich mit nichtoperativen Methoden behandeln. Schwere Schäden beziehungsweise tief in das Gewebe reichende Risse werden meist mit einer Operation behandelt.
Konservative Therapie
Das Sprunggelenk wird zur Behandlung ruhig gestellt. Oft wird vom Patienten ein stabilisierender Verband oder eine Schienung getragen. Allerdings muss auch eine schonende Krankengymnastik beziehungsweise ein Bewegungstraining vorgenommen werden. Mögliche Maßnahmen zur Schmerzbekämpfung sind die Anwendung von Wärme und Kälte oder die Gabe von Medikamenten, z. B. von NSAR (nichtsteroidalen Antirheumatika).
Operation
Operationen bei Knorpelschäden erfolgen oft als Gelenkspiegelung (Arthroskopie), bei der Zusatzinstrumente zur Behandlung eingeführt werden. Eine offene Operation kann aber in bestimmten Fällen notwendig sein. Die operativen Maßnahmen können eine Gelenkspülung, Knorpelglättung und Entfernung geschädigter Anteile des Knorpels beinhalten. Risse werden überbrückt, z. B. durch Drähte oder durch spezielle Klebstoffe. Häufig wird ein erneutes Wachstum des Knorpels durch eine Knochenanbohrung erzielt. Auch eine Transplantation von Knorpelgewebe aus anderen Teilen des Körpers kann eine geeignete Maßnahme sein. Schwere Schäden am Gelenkknorpel können ein Kunstgelenk (Endoprothese) oder im äußersten Fall eine Gelenkversteifung (Arthrodese) erforderlich machen.
Ohne eine Behandlung kann der Knorpelschaden fast nicht wieder abheilen. Oft kommt es eher sogar zu weitergehenden Erkrankungen wie z. B. einer Arthrose (Gelenkverschleiß) im Sprunggelenk. Durch die nichtoperativen Maßnahmen kann dies oft verhindert werden, eine sehr langsame Regenerierung des Knorpels ist möglich. Eine Operation kann aber notwendig sein, damit der Knorpel in ausreichendem Maße wiederhergestellt werden kann.