Eine Schädigung von Knorpel im Sprunggelenk kann durch unterschiedliche Mechanismen zustande kommen. Häufig ist eine Verletzung die Ursache, aber auch durch eine Dauerbelastung sind die Knorpelschäden möglich. Sie können von leichten Druckschäden bis hin zu Rissen oder einer vollständigen Ablösung reichen. Schmerzen und Minderbeweglichkeit können auftreten. Die langfristige Folge ist sehr häufig eine Arthrose (Gelenkverschleiß) im Sprunggelenk. Der Knorpel kann sich kaum von alleine wieder aufbauen oder zusammenwachsen. Aus diesem Grunde ist eine Therapie eher schwierig, aber notwendig. Die Behandlung kann mit nicht operativen (konservativen) oder operativen Maßnahmen erfolgen.
In den meisten Fällen kommt es aufgrund einer Verletzung zu Knorpelschäden am Sprunggelenk. Als typischer Unfallhergang ist das Umknicken des Fußes zu nennen. Manchmal handelt es sich um eine Verstauchung oder eine Verdrehung. Durch die Gewalteinwirkung entsteht ein Druck oder Zug auf verschiedene Anteile des Knorpels. Einquetschungen und Risse können entstehen. Nicht selten handelt es sich um eine Kombination aus Knochenbruch oder Knochenanriss und einem Knorpelriss. Es kann sich in manchen Fällen ein Stück Knochen und Knorpel lösen und als so genannte Gelenkmaus im Sprunggelenk befinden. Dies führt dann zu weiteren Knorpelschäden.
In einigen Fällen liegen Knochenausziehungen (Osteophyten) vor beispielsweise vorne am Schienbein. Sie können durch mechanische Einwirkung zu einer Schädigung des Gelenkknorpels führen. Zudem kann es dadurch zu einem Impingement-Syndrom kommen, einer Einengung von Strukturen am Gelenk. Selten liegt eine andere, nicht verletzungsabhängige Ursache für den Knorpelschaden im Sprunggelenk vor.
Ein Knorpelschaden des Sprunggelenks kann eine ganz unterschiedliche Schwere aufweisen. Der Orthopäde unterscheidet Schweregrad 0 bis 4. Beim Schweregrad 0 liegen keine Schäden vor, Schweregrad 1 beschreibt lediglich einen Druckschaden. Schweregrad 2 bedeutet eine oberflächliche Knorpelauftrennung, bei Grad 3 geht der Riss bis auf den Knochen. Schweregrad 4 beinhaltet eine Ablösung von Knorpel vom Knochengewebe.
Nicht selten bemerkt der Patient keine wesentlichen Symptome, wenn ein Knorpelschaden vorliegt. Das liegt daran, dass keine Nerven im Knorpel selbst verlaufen. Sobald jedoch weitergehende Schäden durch die Verletzung anderer Strukturen vorhanden sind oder als Folge der Knorpelverletzung auftreten, kommt es zu Beschwerden. Sie können sich vor allem als Gelenkschmerzen und Bewegungseinschränkungen äußern.
Knorpelgewebe kann sich nur in sehr begrenztem Ausmaß wieder neu bilden oder Risse überbrücken. Daher setzen sich die Knorpelschäden eher fort, als dass sie sich von alleine bessern. Als Auswirkung zeigt sich sehr oft nach einiger Zeit eine Arthrose (Gelenkverschleiß) des Sprunggelenks. Die Schmerzen und die Reizerscheinungen werden dann stärker.
Eine Befragung des Patienten (Anamnese) zum Unfallhergang, zu Beschwerden und möglichen Vorerkrankungen wird durchgeführt. Die Diagnose eines Knorpelschadens ist nicht leicht, da die Symptomatik oft uneindeutig ist. Am Sprunggelenk erfolgt bei der klinischen Untersuchung die Prüfung auf Schmerzen und Bewegungsminderungen. Röntgenaufnahmen können sinnvoll sein, besser sind Kernspintomographie-Aufnahmen (Magnetresonanztomographie, MRT). Dort lassen sich Knorpelrisse und weitere Schäden oft relativ deutlich sehen. Eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie), also die Betrachtung des Gelenkinneren nach Einführen eines Spezialinstruments, lässt den Untersucher oft Schäden erkennen. Falls andere Strukturen in der Umgebung von einer Schädigung betroffen sind, können weitergehende Untersuchungsmethoden angezeigt sein.
Wichtig ist es, den Knorpelschaden überhaupt zu erkennen, insbesondere zwischen anderen Verletzungen in der Umgebung. Mögliche Symptome wie Schmerzen oder Funktionseinschränkungen können weitere Ursachen wie eine Arthrose (Gelenkverschleiß) haben.
Mögliche Symptome lassen sich mit nicht operativen Methoden behandeln. Schwere Schäden beziehungsweise tief in das Gewebe reichende Risse werden meist mit einer Operation behandelt.
Das Sprunggelenk wird zur Behandlung ruhig gestellt. Oft wird vom Patienten ein stabilisierender Verband oder eine Schienung getragen. Allerdings muss auch eine schonende Krankengymnastik beziehungsweise ein Bewegungstraining vorgenommen werden. Mögliche Maßnahmen zur Schmerzbekämpfung sind die Anwendung von Wärme und Kälte oder die Gabe von Medikamenten, z. B. von NSAR (nichtsteroidalen Antirheumatika).
Operationen bei Knorpelschäden erfolgen oft als Gelenkspiegelung (Arthroskopie), bei der Zusatzinstrumente zur Behandlung eingeführt werden. Eine offene Operation kann aber in bestimmten Fällen notwendig sein. Die operativen Maßnahmen können eine Gelenkspülung, Knorpelglättung und Entfernung geschädigter Anteile des Knorpels beinhalten. Risse werden überbrückt beispielsweise durch Drähte oder durch spezielle Klebstoffe. Häufig wird ein erneutes Wachstum des Knorpels durch eine Knochenanbohrung erzielt. Auch eine Transplantation von Knorpelgewebe aus anderen Teilen des Körpers kann eine geeignete Maßnahme sein. Schwere Schäden am Gelenkknorpel können ein Kunstgelenk (Endoprothese) oder im äußersten Fall eine Gelenkversteifung (Arthrodese) erforderlich machen.
Ohne eine Behandlung kann der Knorpelschaden fast nicht wieder abheilen. Oft kommt es eher sogar zu weitergehenden Erkrankungen wie einer Arthrose (Gelenkverschleiß) im Sprunggelenk. Durch die nicht operativen Maßnahmen kann dies oft verhindert werden, eine sehr langsame Regenerierung des Knorpels ist möglich. Eine Operation kann aber notwendig sein, damit der Knorpel in ausreichendem Maße wiederhergestellt werden kann.
Letzte Aktualisierung am 18.05.2021.