Als Hammerzehe (Digitus malleus) ist eine Zehendeformität, bei der eine Beugekontraktur der Fußzehenendgelenke besteht. Das Grundgelenk der betroffenen Zehe ist dabei meist überstreckt während sich das Endglied Hammerartig nach unten wölbt. Diese Art der Fehlhaltung tritt sehr häufig zusammen mit anderen Fußfehlstellungen, wie dem Hallux valgus, auf. Man kann zudem zwischen einer flexiblen und einer fixierten Hammerzehe unterscheiden. Während die Betroffenen eine flexible Hammerzehe noch passiv in eine normale Position bringen können, ist bei der fixierten Form auch eine passive Bewegung der Zehe nicht mehr möglich. Eine ähnliche Fußdeformität ist die so genannte Krallenzehe, bei der jedoch eher eine fixierte Beugung im Mittelgelenk der Zehe als im Endgelenk besteht.
Man unterscheidet zunächst zwischen anlegebedingten und erworbenen Ursachen einer Hamm- oder Krallenzehe. In den meisten Fällen ist diese Art der Fußfehlstellung jedoch eine erworbene Erkrankung, die durch das Tragen von zu engen und zu hohen Schuhen entsteht. Die Zehen können so an der Schuhspitze anstoßen und sich verkrümmen, wodurch der Druck auf den Vorfuß verstärkt wird. Die Beugemuskulatur der Fußzehen kann sich so mit der Zeit verkürzen und zu einer weiteren Verkrümmung der Zehen führen.
Jedoch können auch Erkrankungen, wie beispielsweise Lähmungen oder unfallbedingte Fußfehlstellungen die Entstehung einer Hammer- oder Krallenzehe begünstigen. In vielen Fällen leiden Patienten mit einer Krallen- oder Hammerzehe zusätzlich an weiteren anlagebedingten Fußdeformitäten, wie einem Spreiz- oder Ballenhohlfuß. Diese Fehlhaltungen führen mit der Zeit zur Entstehung einer Bewegungseinschränkung der Zehenendgelenke, die eine Hammerzehe zusätzlich begünstigen oder verstärken kann. Am häufigsten ist von dieser Art der Fehlstellung die zweite Zehe betroffen. Jedoch ist auch die Entwicklung einer Hammer- oder Krallengroßzehe (Hallux melleus) in diesem Zusammenhang nicht selten.
In den meisten Fällen wird sowohl eine Hammerzehe als auch eine Krallenzehe an der zweiten oder dritten Zehe festgestellt. Oft bereitet sie den Betroffenen zunächst keine oder nur leichte Beschwerden. Mit der Zeit können jedoch Schmerzen entstehen, die sich vor allem beim Gehen bemerkbar machen. Zudem ist die Haut an der Oberfläche der Zehen meist verdickt und verhornt, wodurch es leicht zu Druckstellen kommen kann. Bei sehr ausgeprägten Formen der Krallen- oder Hammerzehe können die Zehen auch übereinander stehen oder komplett aus dem Grundgelenk herausrutschen (luxieren).
Eine Hammerzehe kann in der Regel schon anhand einer Blickdiagnose durch einen erfahrenen Orthopäden festgestellt werden. Eine zusätzliche Röntgenaufnahme dient der Sicherung der gestellten Diagnose. Man sieht dabei meist eine verschobene Stellung der Gelenkflächen zueinander. Oft sind zudem bereits verschleißbedingte Veränderungen der Zehengelenke erkennbar. Die angefertigten Röntgenaufnahmen sind auch für die weitere Planung einer operativen Korrektur notwendig. Begleitende Fußdeformitäten, wie ein Spreiz- oder Hohlfuß, können zusätzlich durch einen Fußabdruck auf Blaupapier (Podographie) nachgewiesen werden.
Bei Verdacht auf eine Hammer- oder Krallenzehe ist es vor allem entscheidend, neurologische Ursachen auszuschließen, die unter Umständen zu ähnlichen Fehlhaltungen führen können. Auch zurückliegende Unfälle oder entzündliche Erkrankungen im Bereich des Vorfußes sollten vor der endgültigen Diagnosestellung einer Hammer- oder Krallenzehe durch den behandelnden Arzt in Erfahrung gebracht werden.
Es existieren verschiedenste Bandagen und Schienen, die durch Krallenzehe oder eine Hammerzehe bedingte Fehlhaltungen korrigieren sollen. Im Normalfall kann eine ausgeprägte Fußdeformität dieser Art jedoch nur durch einen operativen Eingriff dauerhaft behoben werden. Dieser wird jedoch nur dann empfohlen, wenn die Fehlhaltung den Betroffenen Beschwerden bereitet. Im Rahmen des Eingriffes wird über einen kleinen Schnitt das Köpfchen des betroffenen Zehenmittelgliedes entfernt (Hohmann-Resektion). Im Normalfall genügt dafür eine örtliche Betäubung.
Nach der Operation muss die Zehe mit einem so genannten Pflasterzügelverband oder einem Draht für zwei Wochen stabilisiert werden. Zudem sollten Bandagen getragen werden, um den Heilungsverlauf zu unterstützen. Auch das Tragen von Einlagen ist vor allem in den Wochen nach der Operation sinnvoll. Eine dauerhafte Schonung des Fußes ist jedoch nicht erforderlich. Jedoch sollte Betroffene zukünftig besonders auf bequeme und weiche Schuhe achten, um Druckstellen und Schwielen zu vermeiden. Auch eine regelmäßige Fußpflege sowie Fuß- und Zehengymnastik wird zur Vorbeugung von weiteren Hammer- oder Krallenzehen empfohlen.
Wird eine Krallen- oder Hammerzehe korrekt und ausreichend behandelt, ist die langfristige Prognose sehr gut. Das Operationsverfahren ist vergleichsweise komplikationsarm. Jedoch besteht vor allem bei den anlagebedingten Formen dieser Fußfehlstellungen das Risiko, das es erneut zu einer Hammer- oder Krallenzehe kommt.
Letzte Aktualisierung am 12.05.2021.