Sehnenzerrungen werden normalerweise ohne Operation (konservativ) behandelt. Bei einer Sehnendurchtrennung muss in den meisten Fällen eine Operation durchgeführt werden. Dies entscheidet sich auch nach den weiteren Umständen.
Zur nichtoperativen Behandlung der Sehnenverletzung erfolgt eine Ruhigstellung des Körperteils, z. B. des Arms oder des Beins. Dazu wird ein straffer Verband oder ein Gips angelegt. Im Verlauf muss durch Ultraschall mehrmals überprüft werden, ob eine regelrechte Zusammenheilung stattfindet.
Die Operation einer Sehnenverletzung, z. B. eines Sehnenrisses, kann in örtlicher Betäubung, einer so genannten Regionalanästhesie mit ausgedehnter örtlicher Schmerzausschaltung oder in einer Vollnarkose ablaufen. Je nach der betroffenen Sehne kann manchmal nicht nur mit offenem Schnitt, sondern auch mit einer therapeutischen Gelenkspiegelung (Arthroskopie) operiert werden. Klaffende Anteile der Sehne werden zusammengenäht. Eventuell kann stattdessen ein Gewebekleber zum Einsatz kommen.