Derzeit werden die Kosten für eine Eigenblutbehandlung mit Orthokin nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die „normale" Eigenblutbehandlung wird von den gesetzlichen Krankenkasse zum Teil und von den privaten Krankenkassen meist ganz übernommen.
Erst nachdem als maßgeblicher Auslöser des Gelenkverschleißes der Körpersignalstoff Interleukin-1 entdeckt wurde, kam man auf den Hinweis der Orthokin-Therapie. Durch das Interleukin-1 werden die Zellen dazu angeregt, Bindegewebsstrukturen abzubauen, so dass den körpereigenen Reparaturgruppen des Immunsystems ein schnellerer Zugang zu einem erkrankten Bezirk ermöglicht wird.
Damit der Stoff jedoch nicht allzu viel Schaden anrichtet, gibt es einen Gegenspieler, den so genannten Interleukin-1-Rezeptor antagonistischen Protein. Von diesem Protein bilden Arthrose Patienten zu wenig, wie man inzwischen weiß. Heute wird dieser Stoff aus dem Blut isoliert und als Orthokin gespritzt.
Die Eigenbluttherapie ist bei diesen Erkrankungen nicht geeignet: