Nach der Form und dem Ort der Knochenfraktur entscheidet sich, welche Maßnahmen die optimale Behandlung darstellen. Bei fehlender oder geringer Verschiebung der Bruchstücke ist es oft angemessen, es bei einer nichtoperativen (konservativen) Behandlung zu belassen. Bei verlagerten, komplizierten, die Weichteile mit einbeziehenden oder speziellen Brüchen ist meist eine Operation angezeigt.
Zur konservativen Therapie bei Knochenbrüchen gehören bereits die Maßnahmen der ersten Hilfe. Laien sollten nicht versuchen, Knochenbrüche wieder in die richtige Position zu bringen. Zu starke Bewegungen sollten vermieden werden. Der gebrochene Körperteil kann aber abgepolstert werden, z. B. durch Textilien. Es kann wichtig sein, den sonstigen Zustand des Patienten zu kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Die konservative Behandlung eines Bruches beinhaltet zunächst gegebenenfalls die fachgerechte Einrichtung der Knochenstücke durch den Arzt. Dann wird der Körperteil stabilisiert. Hierzu können straffe Verbände, ein Gips (heutzutage oft aus Kunststoff) oder spezielle Schienen verwendet werden. Die Knochenheilung wird regelmäßig kontrolliert, unter anderem mit Röntgenbildern. Bei ausreichender Stabilität kann der Gipsverband abgenommen werden.
Eine Operation bei einer Knochenfraktur kann in örtlicher Betäubung, regionaler Schmerzausschaltung oder in Vollnarkose erfolgen. In dem Eingriff richtet der Arzt die Bruchstücke wieder so ein, wie sie natürlicherweise zusammengesetzt sind. Bisweilen erfolgt dazu eine Kontrolle im Röntgenbild. In vielen Fällen müssen die Bruchstücke aneinander befestigt werden.