In der Regel wird ein Gipsverband zur äußeren, mechanischen Fixation eines Knochenbruchs (Fraktur) angelegt. Diese Behandlungsform wird in der Medizin als konservative Behandlung bezeichnet. Gipsverbände werden meist an den Extremitäten angelegt.
Die Gipsversorgung kommt vor allem bei Verletzungen des Bewegungsapparats zum Einsatz.
Angelegt wird sie in der Regel bei unkomplizierten, nicht verschobenen bzw. nach dem Reponieren stabiler Knochenbrüche. Demnach wird ein Gipsverband vor allem angelegt:
Ferner werden Hartverbände auch bei Bänder- und Sehnenverletzungen angelegt, besonders nach operativer Wiederherstellung.
Die Behandlung von Frakturen kann konservativ oder operativ erfolgen. Wird eine Fixierung der Knochenteile von außen mit einem Hartverband erreicht, so bezeichnet man dies als konservativ. Im Gegensatz dazu gibt es die operativen Verfahren, bei denen die Bruchstücke im Inneren mit Metallteilen fixiert werden. Ein wesentlicher Vorteil der Operation ist die kurze Dauer der Ruhigstellung. Der Patient kann nach dem operativen Eingriff recht bald wieder seine Extremität bewegen. Dadurch wird vor allem der Muskelabbau gering gehalten. Dagegen müssen unverschobene Brüche und solche Brüche, die nach dem Einrichten stabil sind, nicht unbedingt operiert werden. Wegen den verminderten Risiken ist hier eine konservative Behandlung vorzuziehen.
Bei Frakturen wird das Gelenk oberhalb und unterhalb des gebrochenen Knochens durch eine Schiene oder ein Hartverband umschlossen. In der Regel wird bei einer frischen Verletzung zunächst eine Schiene angelegt. Erst wenn die Schwellung abgeklungen ist, wird sie schließlich von einem Hartverband ersetzt. Häufig verwendete Verbände an Arm und Bein sind:
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.