Eine Therapie bei Gelenkverletzungen ist nichtoperativ oder durch eine Operation möglich. Die Auswahl des Verfahrens hängt hauptsächlich von der Schwere der Verletzung beziehungsweise von den beteiligten Strukturen ab.
Das Gelenk wird ruhig gestellt. Zu diesem Zweck kann es mit einem straffen Verband, bisweilen einem Gipsverband oder einer geeigneten Art Schiene versorgt werden. Die benötigte Entlastung zieht sich oft lange hin (ein bis drei Monate). Während dieser Zeit sind aber auch gezielte Bewegungsübungen wichtig. Unterstützende Maßnahmen sind z. B. Kühlung und Hochlagerung.
Luxationen („Auskugelungen") können mit bestimmten Handgriffen wieder eingerenkt werden.
Eine operative Versorgung der Gelenkverletzung ist in örtlicher Betäubung, Regionalanästhesie (ausgedehnte Betäubung) oder in Vollnarkose möglich. Viele Eingriffe sind in einer Gelenkspiegelung (arthroskopische Chirurgie) möglich. Es kann aber auch eine herkömmliche Operation mit größerem Hautschnitt notwendig sein. Über den Zugang werden unterschiedliche Maßnahmen vorgenommen. Eventuelle ausgedehnte Blutergüsse werden ausgeräumt oder ausgespült. Geschädigter Knorpel kann abgetragen werden, Knorpelrisse werden durch eine Naht miteinander verbunden.
Gerissene Bänder werden ebenfalls genäht. Bei einem Knochenbruch kann der Einsatz von Verbindungsmaterialien (Schrauben, Nägel, Platten, Drähte) erforderlich werden. Einige Verletzungen müssen in einer Operation mit speziellen Methoden behandelt werden. Dies kann z. B. eine Transplantation körpereigenen Gewebes (Knochen, Knorpel, Bänder) sein. Auch am Knie können besondere Maßnahmen angezeigt sein. In einigen Fällen ist eine Gelenkprothese unabdingbar. Eine Versteifung des betroffenen Gelenks (Arthrodese) kann unter besonderen Umständen unumgänglich sein. Nach dem Eingriff zur Versorgung einer Gelenkverletzung wird meist ein Drainageschlauch eingelegt, die Hautwunde wird vernäht.
Letzte Aktualisierung am 29.07.2015.